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Antrag möglichDarlehen

Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Unternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt können ein Darlehen zur Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben in Deutschland erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt.

Was wird gefördert?

Als Unternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt können Sie ein Darlehen erhalten zur Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben am Standort Deutschland. Unterstützt werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen: alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte. Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik. Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme. Darüber hinaus werden Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie z.B. Lärmreduktion, Digitalisierung oder Aufbau industrieller Kernkompetenzen gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein.

Vorhaben müssen mit eigenem Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko behaftet sein.

Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 und marktnahe Verwertungsperspektive erforderlich.

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Häufige Fragen zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Wer kann Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Unternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt

Wie hoch ist die Förderung bei Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 55 %.

Bis wann kann man Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
55 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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