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Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen: alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte, Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik sowie Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme. Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden. Die Höhe des Darlehens beträgt für kleine Unternehmen bis zu 55 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten, maximal jedoch 25.000.000 EUR pro Unternehmen und Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Referat IV D 2.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen, über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und einen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.

Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse muss mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR verbunden sein.

Zu fördernde Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein und ein eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko aufweisen.

Die Ergebnisse Ihres Entwicklungsvorhabens sollen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 aufweisen und müssen dabei eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Wer kann Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 55 %.

Bis wann kann man Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zur Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
55 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
bundesweit