Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen kommerziellen Luftfahrt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die über das notwendige Potenzial verfügen, um anspruchsvolle Projekte durchzuführen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Wer kann Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 55 %.
Bis wann kann man Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zur Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 55 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- bundesweit