Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen, über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und einen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.
Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse muss mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR verbunden sein.
Zu fördernde Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein und ein eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko aufweisen.
Die Ergebnisse Ihres Entwicklungsvorhabens sollen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 aufweisen und müssen dabei eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Wer kann Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 55 %.
Bis wann kann man Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zur Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 55 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- bundesweit