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Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen kommerziellen Luftfahrt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in Bereichen wie alternative klimaneutrale Antriebssysteme, Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes sowie Digitalisierung. Die Förderung erfolgt als Darlehen in verschiedenen Formen, mit einer maximalen Höhe von 25.000.000 EUR pro Unternehmen und Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die über das notwendige Potenzial verfügen, um anspruchsvolle Projekte durchzuführen.

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Häufige Fragen zu Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Wer kann Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 55 %.

Bis wann kann man Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen zur Gruppe „bmwi_luftfahrt_entwicklungsdar". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
55 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
bundesweit