Lottomittelzuwendung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Ministerium vergibt Zuwendungen aus Mitteln der Glücksspielabgabe für soziale, sportliche und gemeinnützige Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittelzuwendung
Wer kann Lottomittelzuwendung beantragen?
soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittelzuwendung?
Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Lottomittelzuwendung?
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit