Lottomittelzuwendung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das MIK vergibt Zuwendungen aus Mitteln der Glücksspielabgabe für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittelzuwendung
Wer kann Lottomittelzuwendung beantragen?
Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte
Wer ist Fördergeber von Lottomittelzuwendung?
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Quelle: mik_brandenburg.
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