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Lottomittelzuwendung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das MIK vergibt Zuwendungen aus Mitteln der Glücksspielabgabe für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte.

Was wird gefördert?

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) werden finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Zuwendungen ausgereicht. Die Zuwendungsverfahren unterliegen den Regelungen für das Zuwendungsrecht aus der Landeshaushaltsordnung Brandenburg. Die Lottomittel werden verwendet, um soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte zu fördern, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK).

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Lottomittelzuwendung

Wer kann Lottomittelzuwendung beantragen?

Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte

Wer ist Fördergeber von Lottomittelzuwendung?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Quelle: mik_brandenburg.

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