Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Das MIK vergibt Zuwendungen aus Mitteln der Glücksspielabgabe für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke.
Antragsberechtigt sind: Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK).
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Lottomittelzuwendung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenSoziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie gemeinnützige Projekte
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Quelle: mik_brandenburg.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →