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Lottomittelzuwendung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Ministerium vergibt Zuwendungen aus Mitteln der Glücksspielabgabe für soziale, sportliche und gemeinnützige Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen.

Was wird gefördert?

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) werden für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Zuwendungen ausgereicht. Die Zuwendungsverfahren unterliegen dabei den Regelungen für das Zuwendungsrecht aus der Landeshaushaltsordnung Brandenburg. Mithilfe der Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Lottomittelzuwendung

Wer kann Lottomittelzuwendung beantragen?

soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittelzuwendung?

Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Lottomittelzuwendung?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit