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Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Ministerium fördert Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales mit Lottomitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Soziales.

Was wird gefördert?

Das Sozialministerium des Landes Brandenburg fördert eine Vielzahl von Projekten und Initiativen im Bereich Gesundheit und Soziales durch Lottomittel. Diese Mittel kommen verschiedenen Einrichtungen zugute, die sich für die Unterstützung von Menschen in Not einsetzen, wie z.B. Frauenhäuser oder Hospize. Die Förderungen können für Renovierungen, Ausstattung oder spezielle Projekte beantragt werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei .

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg.

Voraussetzungen

Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Soziales, die Projekte zur Unterstützung von Menschen in Not durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Gemeinnützigkeit

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Häufige Fragen zu Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales

Wer kann Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales beantragen?

Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Soziales

Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales?

Förderbetrag: –.

Bis wann kann man Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Lottomittel für Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales?

Fördergeber ist Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg. Quelle: lotto_brandenburg.

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