Lottomittel für Gesundheit und Soziales – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Ministerium fördert Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales mit Lottomitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von sozialen Projekten, Frauenhäuser, Hospize.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 18.583 € – 22.826 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel für Gesundheit und Soziales
Wer kann Lottomittel für Gesundheit und Soziales beantragen?
Träger von sozialen Projekten, Frauenhäuser, Hospize
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel für Gesundheit und Soziales?
Förderbetrag: 18.583 € – 22.826 €.
Bis wann kann man Lottomittel für Gesundheit und Soziales beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel für Gesundheit und Soziales?
Fördergeber ist Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg. Quelle: lotto_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 18.583 € – 22.826 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg