Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die Staatskanzlei vergibt Lottomittel zur Unterstützung von Projekten in verschiedenen Bereichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Organisationen, Projekte im sozialen und kulturellen Bereich.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 18.844 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Wer kann Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?
Vereine, Organisationen, Projekte im sozialen und kulturellen Bereich
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?
Förderbetrag: 2.500 € – 18.844 €.
Bis wann kann man Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?
Fördergeber ist Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Quelle: lotto_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 18.844 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit