Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Staatskanzlei vergibt Lottomittel zur Förderung von Projekten in verschiedenen Bereichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, soziale Projekte, kulturelle Initiativen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 18.844 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg.
Voraussetzungen
Projekte müssen einen Bezug zu den Förderbereichen der Staatskanzlei haben.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Gemeinnützigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Wer kann Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?
Vereine, soziale Projekte, kulturelle Initiativen
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?
Förderbetrag: 2.500 € – 18.844 €.
Bis wann kann man Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?
Fördergeber ist Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Quelle: lotto_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 18.844 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit