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Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Staatskanzlei vergibt Lottomittel zur Förderung von Projekten in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, soziale Projekte, kulturelle Initiativen.

Was wird gefördert?

Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg verteilt Lottomittel aus der Glücksspielabgabe zur Unterstützung von Projekten in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales und Umwelt. Die Ministerien entscheiden eigenständig über die Vergabe dieser Mittel. Antragsteller können sich direkt an die jeweiligen Ministerien wenden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 18.844 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Projekte müssen einen Bezug zu den Förderbereichen der Staatskanzlei haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Gemeinnützigkeit

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Häufige Fragen zu Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Wer kann Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?

Vereine, soziale Projekte, kulturelle Initiativen

Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?

Förderbetrag: 2.500 € – 18.844 €.

Bis wann kann man Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Lottomittel der Staatskanzlei des Landes Brandenburg?

Fördergeber ist Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Quelle: lotto_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 18.844 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit