Live 500 Förderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Programm Live 500 unterstützt Musikclubs und Veranstalter von kleineren Konzerten mit Zuschüssen für Livemusik.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 12.000 €.
Frist und Status
Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_live_500". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Spielstätten mit maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag,Spielstättenbeschreibung,Veranstaltungsplan,GEMA-Bestätigung oder vergleichbare Nachweise,Budgetübersicht
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Live 500 Förderung der Initiative Musik
Wer kann Live 500 Förderung der Initiative Musik beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Live 500 Förderung der Initiative Musik?
Förderbetrag: 500 € – 12.000 €.
Bis wann kann man Live 500 Förderung der Initiative Musik beantragen?
Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Live 500 Förderung der Initiative Musik?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Live 500 Förderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Live 500 Förderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_live_500". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 12.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit