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Antrag möglichZuschuss

Live 500 Förderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Programm Live 500 unterstützt Musikclubs und Veranstalter von kleineren Konzerten mit Zuschüssen für Livemusik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Live 500 fördert die Initiative Musik Veranstaltende von Livemusik in Deutschland. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss für Konzerte professioneller Musikerinnen und Musiker der populären Musik. Ziel ist es, die Honorierung von Livemusik fairer zu gestalten und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern. Die Konzerte müssen öffentlich zugänglich sein und vor Publikum stattfinden. Die Teilnahme am Programm steht auch kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern offen. Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 12.000 €.

Frist und Status

Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_live_500“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Spielstätten mit maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag,Spielstättenbeschreibung,Veranstaltungsplan,GEMA-Bestätigung oder vergleichbare Nachweise,Budgetübersicht

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Häufige Fragen zu Live 500 Förderung der Initiative Musik

Wer kann Live 500 Förderung der Initiative Musik beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Live 500 Förderung der Initiative Musik?

Förderbetrag: 500 € – 12.000 €.

Bis wann kann man Live 500 Förderung der Initiative Musik beantragen?

Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Live 500 Förderung der Initiative Musik?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Live 500 Förderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Live 500 Förderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_live_500". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 12.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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