Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Programm Live 500 unterstützt Musikclubs und Veranstalter von kleineren Konzerten mit Zuschüssen für Livemusik.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 12.000 €.
Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_live_500“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Spielstätten mit maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Live 500 Förderung der Initiative Musik zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Förderbetrag: 500 € – 12.000 €.
Anträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Live 500 Förderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_live_500". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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