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Antrag möglichZuschuss

Liebelt-Stiftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Liebelt-Stiftung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Liebelt-Stiftung fördert Kunst und Kultur sowie die Integration sozial benachteiligter Jugendlicher.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Liebelt-Stiftung will dazu beitragen, die Bedeutung der Kunst für eine pluralistische Gesellschaft zu stärken sowie die Integration sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in das Gemeinwesen zu unterstützen. Im Förderbereich Kunst und Kultur liegt der Schwerpunkt der Förderaktivitäten auf der bildenden Kunst der Gegenwart. Die Verankerung von künstlerischen Ideen und Konzepten in der Gesellschaft ist der Liebelt-Stiftung ein besonderes Anliegen. Sie möchte Menschen dazu ermutigen, die vielfältigen Anregungen für die Gestaltung des täglichen Lebens zu entdecken. Im Fokus der sozialen Fördertätigkeit steht die (Aus-)Bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Bildung und kulturelle Teilhabe als wichtige Elemente gesellschaftlichen Miteinanders sollen für junge Menschen unabhängig von Herkunft und aktuellem Status zugänglich sein. Stiftungszweck im Bereich "Kunst und Kultur" ist die Förderung der Kunsterziehung und des Kunstverständnisses in der Gesellschaft sowie der Schaffung und Präsentation von Kunst. Die Künste sind fundamentaler Impulsgeber zu einer emanzipierten Gesellschaft. Durch ihre Förderaktivitäten will die Liebelt-Stiftung Freiräume zur Entwicklung von Ideen und Perspektiven eröffnen, Handlungsräume zur Realisierung von Projekten schaffen und Spielräume für öffentliche Debatten in und zwischen Kunst und Gesellschaft bereitstellen. Die Liebelt-Stiftung unterstützt die Produktion, Präsentation, kunsthistorische Forschung und Vermittlung von zeitgenössischer Kunst durch Förderung und eigene Initiativen. Insbesondere die Stärkung von eigensinnigen, unerprobten und außergewöhnlichen künstlerischen und wissenschaftlichen Positionen ist Anliegen der Liebelt-Stiftung. Projektanträge dieser Art sind besonders willkommen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich, Fristen: 15. März für Mai, 15. September für November

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Liebelt-Stiftung.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Liebelt-Stiftung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Liebelt-Stiftung

Wer kann Liebelt-Stiftung beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Liebelt-Stiftung?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Liebelt-Stiftung beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich, Fristen: 15. März für Mai, 15. September für November

Wer ist Fördergeber von Liebelt-Stiftung?

Fördergeber ist Liebelt-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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