Fördergeber: Bundesministerium für Kultur und Medien
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Das Förderprogramm stärkt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland durch finanzielle Unterstützung für Investitionen in Gebäude und Ausstattung.
Antragsberechtigt sind: national bedeutsame gemeinnützige sowie öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Kultur und Medien.
Antragsberechtigt sind ausschließlich national bedeutsame gemeinnützige sowie öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland.
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Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Kultur und Medien. Quelle: mwfk_brandenburg.
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