Lebendige Zentren – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Entwicklung lebendiger Innenstädte und Ortskerne.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Frist und Status
Anträge können jährlich gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lebendige Zentren
Wer kann Lebendige Zentren beantragen?
Städte und Gemeinden, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Wie hoch ist die Förderung bei Lebendige Zentren?
Förderquote: 66 %.
Bis wann kann man Lebendige Zentren beantragen?
Anträge können jährlich gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit