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Lebendige Zentren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Entwicklung lebendiger Innenstädte und Ortskerne.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände..

Was wird gefördert?

Das Programm Lebendige Zentren fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten. Es geht darum, die Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, lebendige Ortskerne mit Treffpunkten für Alle zu schaffen und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66 %.

Frist und Status

Anträge können jährlich gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur

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Häufige Fragen zu Lebendige Zentren

Wer kann Lebendige Zentren beantragen?

Städte und Gemeinden, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Wie hoch ist die Förderung bei Lebendige Zentren?

Förderquote: 66 %.

Bis wann kann man Lebendige Zentren beantragen?

Anträge können jährlich gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit