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Antrag möglichDarlehen

Leben auf dem Land – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und Lebensbedingungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine im ländlichen Raum..

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, die die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen Deutschlands verbessern. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben: Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur, Investitionen in den ländlichen Tourismus, Investitionen in ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben, Investitionen in Einkommensdiversifizierung. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_leben_auf_dem_land“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum.

Nicht förderfähig

  • •Nicht gefördert werden Investitionen in die ärztliche Nahversorgung
  • •in Pflegeeinrichtungen sowie in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

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Häufige Fragen zu Leben auf dem Land

Wer kann Leben auf dem Land beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine im ländlichen Raum.

Wie hoch ist die Förderung bei Leben auf dem Land?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Leben auf dem Land beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Leben auf dem Land?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Leben auf dem Land mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Leben auf dem Land zur Gruppe „lr_leben_auf_dem_land". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

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