Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von Investitionen zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und Lebensbedingungen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine im ländlichen Raum..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_leben_auf_dem_land“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine im ländlichen Raum.
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Leben auf dem Land zur Gruppe „lr_leben_auf_dem_land". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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