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LEADER-Förderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Gefördert werden Entwicklungen im ländlichen Raum durch die EU-Förderstrategie LEADER.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.

Was wird gefördert?

In Umsetzung der LEADER-Förderstrategie werden Maßnahmen zur Realisierung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) gefördert. Dazu gehören die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, touristischen Kleinunternehmen sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Die Förderung zielt darauf ab, die Daseinsvorsorge der Bevölkerung zu verbessern und investive sowie nicht investive Projekte zu unterstützen.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen zur Umsetzung einer LES für eine Region innerhalb einer anerkannten LEADER-Gebietskulisse erfolgen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu LEADER-Förderung

Wer kann LEADER-Förderung beantragen?

Privatpersonen, Gründende, Unternehmen, Kommunen, Institutionen

Bis wann kann man LEADER-Förderung beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von LEADER-Förderung?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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