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Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb Ihre Produktionskosten senken und Ihre Produktion verbessern oder umstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung verbessern. Mit diesen Investitionen beabsichtigen Sie, Ihre Produktionskosten zu senken sowie Ihre Produktion umzustellen und zu verbessern. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, Kauf von Maschinen, Anlage von Dauerkulturen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen Zinsbonus. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_wachstum“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU.

Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.

Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte oder Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Flächen, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital, der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen, Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU sowie nationaler Normen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum

Wer kann Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum beantragen?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Landwirtschaft – Wachstum zur Gruppe „lr_wachstum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit