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Landwirtschaft – Liquiditätssicherung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung für Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, die von Krisen betroffen sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.

Was wird gefördert?

Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, deren Existenz aufgrund von Extremwetterlagen, Kriegen, Tierseuchen oder Preisschwankungen bedroht ist, können diese Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt im Hausbankenverfahren mit einer Kredithöhe von 5.000 bis 25 Mio. € und einer Kreditlaufzeit von 6 oder 10 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung jederzeit möglich, abhängig von der Krisensituation.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Unternehmen muss in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sein und Umsatz- oder Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332),Nachweis über Umsatz- oder Ergebnisrückgänge

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Häufige Fragen zu Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Wer kann Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Bis wann kann man Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Antragstellung jederzeit möglich, abhängig von der Krisensituation.

Wer ist Fördergeber von Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit