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Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung für Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, die von Krisen betroffen sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.

Was wird gefördert?

Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, deren Existenz aufgrund von Extremwetterlagen, Kriegen, Tierseuchen oder Preisschwankungen bedroht ist, können diese Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt. Die Förderung sieht Darlehen im Hausbankenverfahren vor, mit einer Kredithöhe von 5.000 bis 25 Mio. € und einer Laufzeit von 6 oder 10 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen ist in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig und kann Umsatz- oder Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332),Nachweis über Umsatz- oder Ergebnisrückgänge

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Wer kann Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Bis wann kann man Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Fördergeber ist L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit