Landwirtschaft – Liquiditätssicherung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung für Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, die von Krisen betroffen sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Frist und Status
Antragstellung jederzeit möglich, abhängig von der Krisensituation.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Unternehmen muss in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sein und Umsatz- oder Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332),Nachweis über Umsatz- oder Ergebnisrückgänge
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Wer kann Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?
Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Bis wann kann man Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?
Antragstellung jederzeit möglich, abhängig von der Krisensituation.
Wer ist Fördergeber von Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit