Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung für Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, die von Krisen betroffen sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen ist in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig und kann Umsatz- oder Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332),Nachweis über Umsatz- oder Ergebnisrückgänge
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Wer kann Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?
Betriebe in der Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Bis wann kann man Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Coronahilfe | Gründen und Investieren Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?
Fördergeber ist L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit