Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie zum Umbau öffentlicher Räume planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Anträge müssen bis zu festgelegten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung ausgewiesen sind, einschließlich umliegender funktionaler städtischer Gebiete im Sinne des jeweiligen Stadtentwicklungskonzepts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021) beachten.Ihr Vorhaben muss zur nachhaltigen Verbesserung von Umweltbedingungen einschließlich der Verbesserung der Luftqualität, der Verringerung von Treibhausgas-, Feinstaub- und Lärmemissionen undzur Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten (PZ5 SZ1) beitragen.
Wenn Sie ein Mobilitäts- oder Radverkehrskonzept planen, müssen Sie ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem Gestaltungs- und Nutzungsdefizite mit Bezug zur Umsetzung einer nachhaltigen städtischen Mobilität benannt sind, undden Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung zur Erstellung des Konzeptes vorlegen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, müssen Sie ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und/oder ein Mobilitäts- oder Radverkehrskonzept und die konkrete Ableitung des Bauvorhabens aus dem jeweiligen Konzept vorlegen,die Person, die für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen als Beauftrage oder Beauftragter zuständig ist, an der Planung beteiligen sowieden Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung für die Durchführung des Bauvorhabens vorlegen.
Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten selbst erbringen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Parkkonzepte,Parkhäuser und Tiefgaragen,Planungs- und Baukosten für Anlagen der Elektromobilität und sonstige alternative Kraftstoffe,Ausgaben für Grunderwerb,Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Folgekosten.
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Förderquote: 40 %.
Anträge müssen bis zu festgelegten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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