Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder an Stätten der Jugendarbeit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind im Bereich der Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung (einschließlich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung, sofern sie nicht vorrangig gewerblich tätig sind,im Bereich der Jugendstätten gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anerkannt sind und in Schleswig-Holstein Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten oder Jugenderholungsstätten betreiben,örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine energetische Bewertung vorlegen, die den Ist-Zustand prüfbar darstellt, Sanierungsmaßnahmen aufzeigt und eine Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen enthält.Ihre Maßnahmen müssen konkrete Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen.Ihre empfohlenen Sanierungsmaßnahmen müssen in einer nach energetischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten sinnvollen Reihenfolge durchgeführt werden.Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten leisten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Familien- oder Berufsbildungsstätten,Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.
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