Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 60.000 € – 200.000 €.
Anträge für Module 1 und 2 müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
In den Modulen 1 und 2 sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027(AFG LPW 2021) berücksichtigen.Ihr Vorhaben lässt sich ausschließlich einem Modul zuordnen.Grundsätzlich können Sie mehrere Vorhaben in einem oder mehreren Modulen beantragen.
Eine zeitlich überlappende Förderung von mehreren Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen.Ihr Vorhaben muss sich durch einen ausreichend hohen Innovationsgrad auszeichnen und muss für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens wirtschaftlich bedeutend sein.Ihr Vorhaben muss den Zielen des EFRE-Programms in Hinblick auf die Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Potenzial durch die Umsatzsteigerung nach Projektende entsprechen.Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.
Die Verwertung der Ergebnisse muss im Land erfolgen.Kooperationsvorhaben, die sich auf die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierenden Schlüsseltechnologien konzentrieren, werden bevorzugt gefördert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
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Förderbetrag: 60.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge für Module 1 und 2 müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.
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