Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bis zu 25 % bzw. 20 %.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 100.000 €.
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Förderung nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 50.000 € – 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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