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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen. Sie erhalten die Förderung für kommunale WIR-Vielfaltszentren in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten,innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (Modellprojekte),Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sowie deren ehrenamtlichen Einsatz,gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen undEntwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge. Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen. Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn. Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.

Frist und Status

Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger in Hessen für Modellprojekte, Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher,alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte für kommunale WIR-Vielfaltszentren,gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben, sowiehessische Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (als kleinere Kommune können Sie mit 1 oder 2 Partnerkommunen einen gemeinsamen Antrag stellen).

Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen.

Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.

Nicht gefördert werden investive Projekte und Baumaßnahmen undMaßnahmen, die zu Ihren Regel- beziehungsweise Pflichtaufgaben zählen und für die es schon gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzeption,Finanzierungsplan,Vereinsregisterauszug,Nachweis über Gemeinnützigkeit,Vereinssatzung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“

Wer kann Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ beantragen?

Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

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