Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen tragen zu den Handlungsfeldern „Berufliche Ausbildung“ sowie „Arbeitsuchende aktivieren und Unterbeschäftigte in den Blick nehmen“ der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung „Zukunftsarbeit für das Saarland“ bei.Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein.Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratung und Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügen.Als Maßnahmenträger müssen Sie Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachweisen.Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 60.000 €.
Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.
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