Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert Ganztagsschulen in Baden-Württemberg zur Finanzierung von Personal für die Mittagspausenbetreuung und zur Einbindung außerschulischer Partner.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ganztagsschulen, Grundschulen, sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2026. Die Kooperationsvereinbarungen sind bis zum 01.09. des Jahres nach der Bewilligung einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Schule muss eine Grundschule oder eine Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sein, mit einem eingerichteten Ganztagsbetrieb und einer Mindestanzahl an Schülern.
Erforderliche Unterlagen
- Kooperationsvereinbarung,Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG
Wer kann Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG beantragen?
Ganztagsschulen, Grundschulen, sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Bis wann kann man Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2026. Die Kooperationsvereinbarungen sind bis zum 01.09. des Jahres nach der Bewilligung einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Ganztagsschule für die Primarstufe nach § 4 a SchG?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. September 2026
- Förderregion
- Baden-Württemberg