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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert die Entwicklung einer demokratischen Kultur und die Stärkung der Zivilgesellschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit sind die Entwicklung einer demokratischen Kultur, Stärkung der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements, Sensibilisierung der Bevölkerung, Abbau rassistischer Einstellungen sowie Stärkung von Selbstorganisation und Partizipation. Eine Förderung kann erfolgen für die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms, auch als Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragfrist fürs zweite Halbjahr: 30.4. Antragfrist fürs nächste Jahr: 31.10.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_demokratie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Wer kann Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit beantragen?

Vereine

Bis wann kann man Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit beantragen?

Antragfrist fürs zweite Halbjahr: 30.4. Antragfrist fürs nächste Jahr: 31.10.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_demokratie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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