Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert die Entwicklung einer demokratischen Kultur und die Stärkung der Zivilgesellschaft.
Antragsberechtigt sind: Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Antragfrist fürs zweite Halbjahr: 30.4. Antragfrist fürs nächste Jahr: 31.10.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_demokratie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Antragfrist fürs zweite Halbjahr: 30.4. Antragfrist fürs nächste Jahr: 31.10.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_demokratie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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