Fördergeber: LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der Engagementfonds in Sachsen-Anhalt unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten durch die Erstattung von Ausgaben für bis zu 6 Monate. Zielgruppen sind Vereine, Privatinitiativen und Einzelpersonen, die sich lokal engagieren.
Antragsberechtigt sind: Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.; Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.; Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.; Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung..
Wer wird gefördert?
Der Engagementfonds unterstützt neben Vereinen auch Privatinitiativen oder Einzelpersonen, die mit ihrem Engagement vor Ort eine lebenswerte Nachbarschaft mitgestalten.
Was wird gefördert?
Sie widmen sich ehrenamtlich der Integration neuer Nachbarn und Nachbarinnen? Ihr Verein engagiert sich für sozial benachteiligte Jugendliche in seinem Stadtteil? Oder fördert Ihre Initiative das gesellschaftliche Miteinander in einer ländlich geprägten Gegend? Dann bietet Ihnen der Engagementfonds die Hilfe, die zum besseren Gelingen beitragen kann.
Für Ihr Vorhaben können beim Fonds folgende Ausgaben geltend machen: Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten und Sachmittel.
Wie wird gefördert?
Ablauf
• Hinweise zum Antrag
• Antragsformular
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026
Fördergeber und Antragstelle: LAGFA Sachsen-Anhalt e.V..
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Engagementfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenWir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.; Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.; Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.; Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.
Förderbetrag: bis 2.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026
Fördergeber ist LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.. Quelle: dsee.
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