Engagementfonds – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen
Der Engagementfonds in Sachsen-Anhalt unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten durch die Erstattung von Ausgaben für bis zu 6 Monate. Zielgruppen sind Vereine, Privatinitiativen und Einzelpersonen, die sich lokal engagieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.; Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.; Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.; Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung..
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.
- Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.
- Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.
- Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.
Wer wird gefördert?
Der Engagementfonds unterstützt neben Vereinen auch Privatinitiativen oder Einzelpersonen, die mit ihrem Engagement vor Ort eine lebenswerte Nachbarschaft mitgestalten.
Was wird gefördert?
Sie widmen sich ehrenamtlich der Integration neuer Nachbarn und Nachbarinnen? Ihr Verein engagiert sich für sozial benachteiligte Jugendliche in seinem Stadtteil? Oder fördert Ihre Initiative das gesellschaftliche Miteinander in einer ländlich geprägten Gegend? Dann bietet Ihnen der Engagementfonds die Hilfe, die zum besseren Gelingen beitragen kann.
Für Ihr Vorhaben können beim Fonds folgende Ausgaben geltend machen: Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten und Sachmittel.
Wie wird gefördert?
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Nutzen Sie zur Antragstellung bitte das Antragsformular (s. Link).
- Reichen Sie Ihren Antragsentwurf gern vorab per Mail ein, dann können wir Sie bei Bedarf gezielt beraten.
- Ihr Antrag selbst geht zum nächstmöglichen Termin an unser Vergabegremium, das über eine Förderung entscheidet – das dauert i.d.R. etwa 4-6 Wochen. Sollte Ihr Förderbedarf zeitlich drängend sein, teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit.
- Nach der Entscheidung des Gremiums bekommen Sie von uns schnellstmöglich Bescheid und alle Förderunterlagen zugesandt.
- Die Dokumente zur Abrechnung Ihrer Förderung erhalten Sie gesondert
- Am Ende des Förderungszeitraumes reichen Sie diese inkl. aller Belege etc. bei uns ein.
- Und wann immer Sie nicht weiterwissen, melden Sie sich einfach!
Ablauf
Weitere Informationen
- Link zum Programm
• Hinweise zum Antrag
• Antragsformular
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LAGFA Sachsen-Anhalt e.V..
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Engagementfonds
Wer kann Engagementfonds beantragen?
Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.; Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.; Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.; Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.
Wie hoch ist die Förderung bei Engagementfonds?
Förderbetrag: bis 2.500 €.
Bis wann kann man Engagementfonds beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. 31. Dezember 2026
Wer ist Fördergeber von Engagementfonds?
Fördergeber ist LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Migration, Soziales, Sport und Bewegung
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt