Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei gewerblichen Investitionen in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der Europäischen Union.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Investitionsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes durchführen.
Hierzu gehören die Landkreise Trier-Saarburg, Neuwied, Mayen-Koblenz, Alzey-Worms, der Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis sowie der Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Ihr Vorhaben kann nur dann gefördert werden, wenn durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich erhöht wird (sogenannter „Primäreffekt“).
Der Primäreffekt ist normalerweise gegeben, wenn in der Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der Anlage aufgeführten Güter hergestellt/bearbeitet oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Sie schaffen mit den geplanten Investitionen neue Dauerarbeitsplätze oder sichern bestehende Dauerarbeitsplätze.
Sie müssen die Arbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens für 5 Jahre tatsächlich besetzen.
Ihre Investitionsvorhaben oder die Verlagerung Ihres Betriebs innerhalb der Landesgrenzen sind nur förderfähig, wenn Sie die bei Antragstellung bestehende Zahl der Dauerarbeitsplätze in Ihrer Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöhen.
Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten um.
Sie legen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vor Investitionsbeginn eine schriftliche Bestätigung darüber vor, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Sie müssen spätestens 3 Monate nach Antragstellung mit dem Investitionsvorhaben beginnen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbringen.
Von der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung), Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton und Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion, Energie- und Wasserversorgung (außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen), Baugewerbe (mit Ausnahmen der in der Positivliste aufgeführten Bereiche), Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel), Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen, Kunstfaserindustrie, Unternehmen in Schwierigkeiten, Flughäfen, Campingplätze und Ferienwohnungen, Schiffbau, Schiffsumbau und Schiffsreparatur, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerbskosten, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und vor allem dem Transport dienen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 20 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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