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Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei gewerblichen Investitionen in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Ausbau von Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion durch vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Verlagerungen von Betriebsstätten innerhalb der Landesgrenzen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei EUR 20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens EUR 100.000, bei mittleren Unternehmen mindestens EUR 200.000).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der Europäischen Union.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Durchführung des Investitionsvorhabens in ausgewiesenen Fördergebieten und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank,schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen

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Häufige Fragen zu Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Wer kann Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz