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Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen zur Digitalisierung und technologischen Transformation.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einführung betrieblicher Innovationen in Ihrem Betrieb. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation, Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen. Für den Teil Ihres förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, bekommen Sie abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für kleine Unternehmen EUR 250.000 und mittlere Unternehmen EUR 500.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige und Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)

Wer kann Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)?

Förderbetrag: 250.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
250.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz