Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen zur Digitalisierung und technologischen Transformation.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 5.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Gastronomie, Campingplätze und Ferienwohnungen.
Nicht gefördert werden außerdem Unternehmen in Schwierigkeiten, gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss für Rheinland-Pfalz volkswirtschaftlich förderungswürdig sein und einen wirtschaftlichen Erfolg für Ihr Unternehmen erwarten lassen.
Sie bekommen die Förderung nur, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird (sogenannter Primäreffekt).
Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in Ihrer Betriebsstätte zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional abgesetzt werden (sogenannter „Artbegriff“).
Sie müssen den zu erbringende Mindest-Innovationsgrad durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beurteilen und bestätigen lassen.
Sie müssen das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durchführen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbringen.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens räumlich ausschließlich in Ihrer Betriebsstätte verbleiben.
Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen in jedem Fall nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stehen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb, Ersatzbeschaffungen, Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
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Förderbetrag: 250.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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