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Antrag möglichZuschuss

Landes-Technologieförderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.

Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landes-Technologieförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Landes-Technologieförderung

Wer kann Landes-Technologieförderung beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung?

Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → Förderung von Fanprojekten

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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