Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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