Landes-Technologieförderung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landes-Technologieförderung
Wer kann Landes-Technologieförderung beantragen?
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung?
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen