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Landes-Technologieförderung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.

Die Veranstaltungen müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Landes-Technologieförderung

Wer kann Landes-Technologieförderung beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung?

Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen