Landes-Technologieförderung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Veranstaltungen müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landes-Technologieförderung
Wer kann Landes-Technologieförderung beantragen?
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Landes-Technologieförderung?
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Landes-Technologieförderung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen