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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt Zuschüsse zur Lärmsanierung an Schienenwegen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen. Die Förderung steht bundesweit zur Verfügung und umfasst Themen wie Infrastruktur, Mobilität, Umwelt und Naturschutz sowie soziale Aspekte. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine feste Frist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 18 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_laermsanierung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Wer kann Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?

Förderquote: 18 %.

Bis wann kann man Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zur Gruppe „bmdv_laermsanierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
18 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit