Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 18 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_laermsanierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erstempfänger der Förderung, also Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Erstattungsberechtigt sind außerdem Letztempfänger, also Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Wer kann Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?
Förderquote: 18 %.
Bis wann kann man Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zur Gruppe „bmdv_laermsanierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 18 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit