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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Anwohner zu verringern. Förderfähig sind Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz sowie innovative Lärm- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses von der jeweiligen Maßnahme abhängt. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 18 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_laermsanierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erstempfänger der Förderung, also Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.

Erstattungsberechtigt sind außerdem Letztempfänger, also Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Wer kann Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?

Förderquote: 18 %.

Bis wann kann man Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zur Gruppe „bmdv_laermsanierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
18 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit