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Kulturhauptstadt Europas – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ soll die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausstellen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern. Darüber hinaus soll die Aktion der langfristigen Entwicklung der Städte dienen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen.

Was wird gefördert?

Die Europäische Kommission vergibt Zuschüsse im Rahmen des Programms Kulturhauptstadt Europas. Zielgruppe sind Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie angrenzenden Regionen. Antragsberechtigt sind Kommunen, sonstige Organisationen und Vereine. Der Fokus liegt auf den Themen Kultur und Denkmalpflege.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500.000 € – 1.500.000 €.

Frist und Status

Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kulturhauptstadt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsformular,Kulturprogramm

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kulturhauptstadt Europas

Wer kann Kulturhauptstadt Europas beantragen?

Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen

Wie hoch ist die Förderung bei Kulturhauptstadt Europas?

Förderbetrag: 1.500.000 € – 1.500.000 €.

Bis wann kann man Kulturhauptstadt Europas beantragen?

Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Wer ist Fördergeber von Kulturhauptstadt Europas?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kulturhauptstadt Europas mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturhauptstadt Europas zur Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit