Kulturhauptstadt Europas – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ fördert die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500.000 € – 1.500.000 €.
Frist und Status
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsformular,Kulturprogramm
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kulturhauptstadt Europas
Wer kann Kulturhauptstadt Europas beantragen?
Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen
Wie hoch ist die Förderung bei Kulturhauptstadt Europas?
Förderbetrag: 1.500.000 € – 1.500.000 €.
Bis wann kann man Kulturhauptstadt Europas beantragen?
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
Wer ist Fördergeber von Kulturhauptstadt Europas?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kulturhauptstadt Europas mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturhauptstadt Europas zur Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit