Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 93 Tagen
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ soll die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausstellen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern. Darüber hinaus soll die Aktion der langfristigen Entwicklung der Städte dienen.
Antragsberechtigt sind: Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500.000 €.
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kulturhauptstadt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenStädte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen
Förderbetrag: 1.500.000 €.
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturhauptstadt Europas zur Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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