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Kulturhauptstadt Europas – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ fördert die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen.

Was wird gefördert?

Das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ soll dazu beitragen, das Spektrum, die Vielfalt und die europäische Dimension des kulturellen Angebots in den Städten zu vergrößern. Es fördert länderübergreifende Zusammenarbeit, den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur. Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis) von 1,5 Millionen Euro je Stadt. Bewerbungen müssen ein Kulturprogramm mit starker europäischer Dimension beinhalten und sind mindestens 10 Monate vor dem jeweiligen Aufruf einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500.000 € – 1.500.000 €.

Frist und Status

Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Bewerben können sich Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsformular,Kulturprogramm

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Häufige Fragen zu Kulturhauptstadt Europas

Wer kann Kulturhauptstadt Europas beantragen?

Städte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und umliegenden Regionen

Wie hoch ist die Förderung bei Kulturhauptstadt Europas?

Förderbetrag: 1.500.000 € – 1.500.000 €.

Bis wann kann man Kulturhauptstadt Europas beantragen?

Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Wer ist Fördergeber von Kulturhauptstadt Europas?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kulturhauptstadt Europas mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturhauptstadt Europas zur Gruppe „eu_kulturhauptstadt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit