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Kulturförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt unterstützt kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu pflegen und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderungen sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern. Förderanträge können abhängig von der Zuständigkeit bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, die auch die entsprechenden Formulare und Beratungsdienstleistungen anbieten. Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen. Seit dem 1. August 2025 ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Für Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten. Bei Anliegen zu Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 304.

Frist und Status

Anträge sollten möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_kulturfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Kulturförderung in Sachsen-Anhalt

Wer kann Kulturförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen

Bis wann kann man Kulturförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Anträge sollten möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Kulturförderung in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Ist Kulturförderung in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_kulturfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt