Kulturförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt unterstützt kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu pflegen und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sollten möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_kulturfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Wer kann Kulturförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen
Bis wann kann man Kulturförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Anträge sollten möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Kulturförderung in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Ist Kulturförderung in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_kulturfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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