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Kulturelle Projektförderung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zur Unterstützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel bereit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.
Was wird gefördert?
Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden. Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.
Frist und Status
Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kulturelle Projektförderung
Wer kann Kulturelle Projektförderung beantragen?
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen
Bis wann kann man Kulturelle Projektförderung beantragen?
Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Kulturelle Projektförderung?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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