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Kulturelle Projektförderung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Zur Unterstützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel bereit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: öffentlich-rechtlich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen ausgereicht werden. Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Frist und Status

Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kulturelle Projektförderung

Wer kann Kulturelle Projektförderung beantragen?

öffentlich-rechtlich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen

Bis wann kann man Kulturelle Projektförderung beantragen?

Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Kulturelle Projektförderung?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern