Kulturelle Projektförderung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zur Unterstützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel bereit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kulturelle Projektförderung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kulturelle Projektförderung
Wer kann Kulturelle Projektförderung beantragen?
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen
Bis wann kann man Kulturelle Projektförderung beantragen?
Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Kulturelle Projektförderung?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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