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Kulturelle Projektförderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zur Unterstützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel bereit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: öffentlich-rechtlich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen ausgereicht werden.

Frist und Status

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen!

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kulturelle Projektförderung

Wer kann Kulturelle Projektförderung beantragen?

öffentlich-rechtlich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen

Bis wann kann man Kulturelle Projektförderung beantragen?

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen!

Wer ist Fördergeber von Kulturelle Projektförderung?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Zuschuss
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