Fördergeber: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse zur Unterstützung des deutschen Films und der Filmwirtschaft für verschiedene Filmarten.
Antragsberechtigt sind: Produzenten, Regisseure, Autoren, Filmverleihunternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Geltungsdauer bis 31.12.2028
Fördergeber und Antragstelle: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Der Film muss in deutscher Sprache sein oder die regieführende Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz in Deutschland haben.
Mindestens ein federführender Produzent muss ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz in Deutschland haben.
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Jetzt Projekt prüfenProduzenten, Regisseure, Autoren, Filmverleihunternehmen
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Geltungsdauer bis 31.12.2028
Fördergeber ist Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: nrwbank.
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