Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Programm fördert lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, lokale Akteure.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ein Bündnis aus mindestens drei lokalen Partnern muss gebildet werden, um einen Antrag zu stellen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Wer kann Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung beantragen?
Vereine, lokale Akteure
Bis wann kann man Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung zur Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit