Kultur macht stark – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Programm fördert lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Risikolagen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Angebote müssen von lokalen Bündnissen für Bildung mit mindestens drei Partnern durchgeführt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kultur macht stark"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kultur macht stark zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kultur macht stark
Wer kann Kultur macht stark beantragen?
Kinder und Jugendliche in Risikolagen
Bis wann kann man Kultur macht stark beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kultur macht stark?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Kultur macht stark mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kultur macht stark zur Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit