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Kultur macht stark – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Programm fördert lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Risikolagen.

Was wird gefördert?

Mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF seit 2013 Angebote der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang neue Perspektiven entwickeln können. Zielgruppe sind drei- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer Risikolage leben. Die Angebote werden von lokalen Bündnissen für Bildung mit mindestens drei Partnern durchgeführt und sind außerschulisch.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Angebote müssen von lokalen Bündnissen für Bildung mit mindestens drei Partnern durchgeführt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kultur macht stark

Wer kann Kultur macht stark beantragen?

Kinder und Jugendliche in Risikolagen

Bis wann kann man Kultur macht stark beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kultur macht stark?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kultur macht stark mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kultur macht stark zur Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit