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Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Programm fördert lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, lokale Akteure.

Was wird gefördert?

Bei den Programmpartnern von „Kultur macht stark“ können sich lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen, um eine Förderung bewerben. Für mehr Chancengleichheit zu sorgen bleibt eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre. Ein Schlüssel dazu ist kulturelle Bildung. Mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF daher seit 2013 Angebote der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang neue Perspektiven entwickeln können und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden. Antragstellung: Es muss zunächst ein kleines Bündnis aus mindestens drei lokalen Partnern gebildet werden. Diese stellen dann den Antrag und führen das Projekt gemeinsam durch.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ein Bündnis aus mindestens drei lokalen Partnern muss gebildet werden, um einen Antrag zu stellen.

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Häufige Fragen zu Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Wer kann Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung beantragen?

Vereine, lokale Akteure

Bis wann kann man Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung zur Gruppe „bmbf_kultur_macht_stark". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit