Künstler:innenförderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Künstler:innenförderung unterstützt Solokünstler:innen, Bands und Künstlerensembles aus Deutschland bei der Umsetzung ihrer Musikprojekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Solokünstler:innen, Bands, Künstlerensembles.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kuenstlerfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Musikerinnen und Musiker, Interpretinnen und Interpreten, Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und eine professionelle Tätigkeit nachweisen können.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist nicht für Künstler:innen ohne Wohnsitz in Deutschland oder ohne nachweisbare professionelle Tätigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag,Beschreibung des Förderprojekts,Kurzporträt + Vita der Künstler:innen,Musikbeispiele, Pressefotos,Nachweise bei Soloanträgen (KSK, GEMA, Verträge etc.),Verträge und Nachweise bei Mitantragstellung durch Unternehmen,ggf. Tourplan und Marketingplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Wer kann Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?
Solokünstler:innen, Bands, Künstlerensembles
Wie hoch ist die Förderung bei Künstler:innenförderung der Initiative Musik?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?
Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.
Wer ist Fördergeber von Künstler:innenförderung der Initiative Musik?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Künstler:innenförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Künstler:innenförderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_kuenstlerfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit