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Künstler:innenförderung der Initiative Musik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Künstler:innenförderung unterstützt Solokünstler:innen, Bands und Künstlerensembles aus Deutschland bei der Umsetzung ihrer Musikprojekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Solokünstler:innen, Bands, Künstlerensembles.

Was wird gefördert?

Mit der Künstler:innenförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen, Solokünstler, Bands und Künstler- und Künstlerinnenensembles aus Deutschland bei der professionellen Umsetzung ihrer Musikprojekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern im Bereich der populären Musik – insbesondere Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik. Diese Förderung unterstützt Sie bei der künstlerischen Weiterentwicklung und stärkt Ihre Sichtbarkeit auf dem Musikmarkt – mit dem Ziel, Ihre Professionalisierung langfristig zu fördern. Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein professionelles künstlerisches Vorhaben realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten, Audio- und audiovisuelle Produktionen, Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, Maßnahmen zur digitalen Veröffentlichung und Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen, bei denen mindestens 60 % der Auftritte in Deutschland stattfinden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Förderanteil ist degressiv gestaffelt. Sie können den Antrag entweder allein als freischaffende Musikerin / freischaffender Musiker oder gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft stellen – zum Beispiel mit einem Label, einem Management oder einer Bookingagentur. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Wohnsitz in Deutschland und der Nachweis einer professionellen Tätigkeit oder Zusammenarbeit. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Entscheidung über die Fördervergabe trifft ein unabhängiges Auswahlgremium der Initiative Musik auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Verwendungsprüfung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kuenstlerfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Musikerinnen und Musiker, Interpretinnen und Interpreten, Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und eine professionelle Tätigkeit nachweisen können.

Nicht förderfähig

  • Die Förderung ist nicht für Künstler:innen ohne Wohnsitz in Deutschland oder ohne nachweisbare professionelle Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag,Beschreibung des Förderprojekts,Kurzporträt + Vita der Künstler:innen,Musikbeispiele, Pressefotos,Nachweise bei Soloanträgen (KSK, GEMA, Verträge etc.),Verträge und Nachweise bei Mitantragstellung durch Unternehmen,ggf. Tourplan und Marketingplan

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Wer kann Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?

Solokünstler:innen, Bands, Künstlerensembles

Wie hoch ist die Förderung bei Künstler:innenförderung der Initiative Musik?

Förderbetrag: bis 30.000 €.

Bis wann kann man Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?

Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Künstler:innenförderung der Initiative Musik?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Künstler:innenförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Künstler:innenförderung der Initiative Musik zur Gruppe „bkm_kuenstlerfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit