Fördergeber: KfW Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderkredit für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Antragsberechtigt sind: In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller..
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.
Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien – Standard zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenIn- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.
Förderbetrag: bis 150.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: kfw.
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