Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen und den Schutz vor Einbruch verbessern oder auch eine barrierefrei umgebaute Immobilie kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen.
Dies sind zum Beispiel: Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen wie Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieterinnen und Mieter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Umbaumaßnahmen betreffen Wohngebäude oder Eigentumswohnungen.
Wenn Sie ein neu barrierereduziertes Wohngebäude oder eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Ihren Antrag stellen.
Die Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind.
Ein Fachunternehmen führt die Baumaßnahmen durch.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Wer kann Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Kredit „Altersgerecht Umbauen“?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kredit „Altersgerecht Umbauen“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kredit „Altersgerecht Umbauen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zur Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit