Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Kredit fördert Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Bauträger und Privatpersonen.
Die Umbaumaßnahmen müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Wer kann Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Kredit „Altersgerecht Umbauen“?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kredit „Altersgerecht Umbauen“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kredit „Altersgerecht Umbauen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zur Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit