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Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Kredit fördert Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die KfW -Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen wie der Umbau von Eingangsbereichen, Badumbauten und die Installation von einbruchhemmenden Türen und Fenstern. Der Kredit kann bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit betragen und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Anträge können über die Hausbank gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Bauträger und Privatpersonen.

Die Umbaumaßnahmen müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen.

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Häufige Fragen zu Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Wer kann Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Kredit „Altersgerecht Umbauen“?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kredit „Altersgerecht Umbauen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kredit „Altersgerecht Umbauen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zur Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit