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Kredit „Altersgerecht Umbauen“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen und den Schutz vor Einbruch verbessern oder auch eine barrierefrei umgebaute Immobilie kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die KfW -Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung: Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld, Eingangsbereiche und Wohnungszugänge, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Schwellenabbau, Badumbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen, Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“. Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen, Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50.000 EUR je Wohneinheit. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen.

Dies sind zum Beispiel: Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen wie Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieterinnen und Mieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Umbaumaßnahmen betreffen Wohngebäude oder Eigentumswohnungen.

Wenn Sie ein neu barrierereduziertes Wohngebäude oder eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Ihren Antrag stellen.

Die Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind.

Ein Fachunternehmen führt die Baumaßnahmen durch.

Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht gefördert werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kredit „Altersgerecht Umbauen“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Wer kann Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Kredit „Altersgerecht Umbauen“?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Kredit „Altersgerecht Umbauen“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kredit „Altersgerecht Umbauen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kredit „Altersgerecht Umbauen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kredit „Altersgerecht Umbauen“ zur Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit