Kreatives Europa – Kultur – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Das Programm unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor mit Fördermitteln für kulturelle und kreative Organisationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt im Unterprogramm „Kultur“ sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein.
Der Rechtsstatus des Antragstellers muss seit mindestens 2 Jahren ab Antragstellung bestehen.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen europäischen Mehrwert besitzen.
Kooperationsprojekte müssen mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern durchgeführt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kreatives Europa – Kultur"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kreatives Europa – Kultur
Wer kann Kreatives Europa – Kultur beantragen?
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Kreatives Europa – Kultur beantragen?
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Kreatives Europa – Kultur?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kreatives Europa – Kultur mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kreatives Europa – Kultur zur Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit