Kreatives Europa – Kultur – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor mit Fördermitteln für kulturelle und kreative Organisationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Die antragstellenden Organisationen müssen juristische Personen sein und seit mindestens 2 Jahren bestehen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kreatives Europa – Kultur
Wer kann Kreatives Europa – Kultur beantragen?
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Kreatives Europa – Kultur beantragen?
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Kreatives Europa – Kultur?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kreatives Europa – Kultur mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kreatives Europa – Kultur zur Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit