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Kreatives Europa – Kultur – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen

Das Programm unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor mit Fördermitteln für kulturelle und kreative Organisationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt. „Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich. Im Unterprogramm „Kultur“ werden Fördermittel vergeben für länderübergreifende Kooperationsprojekte und europäische Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen, Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder, grenzüberschreitende Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie Akteuren des Kultur- und Kreativsektors und Verbreitung ihrer Werke, den Ausbau von Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren (vor allem Musikbranche, Buch und Verlag, Architektur- und Kulturerbe, Kulturtourismus, Design und Mode), besondere Maßnahmen im Bereich der Kultur, darunter Kulturpreise der Union, die Initiative Kulturhauptstadt Europas, die Initiative Europäisches Kulturerbe-Siegel. Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt: sektor- und länderübergreifende politische Zusammenarbeit, unter anderem im Hinblick auf die Funktion der Kultur für die soziale Inklusion, innovative Ansätze, um Inhalte zu schaffen, für den Vertrieb und die Bekanntmachung von Inhalten sowie den Zugang dazu, sektorübergreifende Aktivitäten zur Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich, die Einrichtung und der Betrieb von Kontaktstellen für das Programm. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal der EU und beim Creative Europe Desk Deutschland.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt im Unterprogramm „Kultur“ sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.

Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein.

Der Rechtsstatus des Antragstellers muss seit mindestens 2 Jahren ab Antragstellung bestehen.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen europäischen Mehrwert besitzen.

Kooperationsprojekte müssen mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern durchgeführt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kreatives Europa – Kultur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kreatives Europa – Kultur

Wer kann Kreatives Europa – Kultur beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Kreatives Europa – Kultur beantragen?

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Kreatives Europa – Kultur?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kreatives Europa – Kultur mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kreatives Europa – Kultur zur Gruppe „eu_kreatives_europa_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
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Förderart
Zuschuss
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