Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Tandem
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch fördern die gegenseitige Annäherung und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätte, etc.).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Nachantragstermin ist der 1. Juli des laufenden Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Tandem.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „tandem_koordinierungszentrum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Anzahl der Begegnungen im Ausland muss der in Deutschland entsprechen, und alle Veranstaltungen benötigen ein vorbereitetes und vereinbartes Konzept mit klar definierten Zielgruppen, Lernzielen, Methoden und Themen.
Die verantwortlichen Leiter:innen müssen Erfahrung in der Jugendarbeit und Fremdsprachenkenntnisse haben, und die Teilnehmenden müssen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche versichert sein.
Zudem muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden und Leiter ausgewogen sein.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind Reisen von Einzelpersonen
- •Rundreisen
- •einseitige Studienfahrten
- •touristische Fahrten und Jugenderholungsmaßnahmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem)
Wer kann Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem) beantragen?
Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätte, etc.)
Bis wann kann man Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem) beantragen?
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Nachantragstermin ist der 1. Juli des laufenden Jahres.
Wer ist Fördergeber von Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem)?
Fördergeber ist Tandem. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem) zur Gruppe „tandem_koordinierungszentrum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit