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Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Koordinierungszentrum ConAct fördert und koordiniert Jugendbegegnungen sowie Fachkräfteprogramme zwischen Deutschland und Israel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendarbeit, Jugendverbände, Vereine.

Was wird gefördert?

Das Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch fördert und koordiniert Jugendbegegnungen sowie Fachkräfteprogramme zwischen Deutschland und Israel. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwaltet es Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und unterstützt Träger der Jugendarbeit bei der Umsetzung ihrer Projekte. Voraussetzung ist ein bilaterales, inhaltlich vorbereitetes Programm mit Gegenseitigkeitsprinzip. Förderfähig sind Gruppenbegegnungen mit Teilnehmenden zwischen 8 und 27 Jahren sowie Fachkräfteprogramme mit direktem Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe. Schulischer Austausch fällt in die Zuständigkeit der Kultusbehörden der Länder, Programme in der Berufsbildung werden gesondert gefördert. Zuschüsse werden für Reise- und Programmkosten gewährt. Anträge müssen über zentrale Stellen in Deutschland und Israel eingereicht werden. Die Förderentscheidung trifft ein gemischter Fachausschuss beider Länder.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen im Spätsommer des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmfsfj_kjp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Träger der Jugendarbeit oder Jugendverbände, die einer Zentralstelle oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, reichen ihre Anträge über die zuständige Verbandszentralstelle ein.

Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle oder keinem Dachverband angeschlossen sind, wenden sich an die zuständige Landesjugendbehörde oder die von ihr beauftragte Stelle.

Nicht förderfähig

  • Schulischer Austausch fällt in die Zuständigkeit der Kultusbehörden der Länder
  • Programme in der Berufsbildung werden gesondert gefördert.

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Häufige Fragen zu Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Wer kann Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch beantragen?

Träger der Jugendarbeit, Jugendverbände, Vereine

Bis wann kann man Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch beantragen?

Anträge müssen im Spätsommer des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch?

Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Koordinierungszentrum ConAct – Deutsch-Israelischer Jugendaustausch zur Gruppe „bmfsfj_kjp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit