Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Solo-Selbstständige.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.500 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt eines Qualifizierungsschecks eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_kompass“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.
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Jetzt Projekt prüfenSolo-Selbstständige
Förderbetrag: bis 4.500 €. Förderquote: 90 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) zur Gruppe „bmas_kompass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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