Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Solo-Selbstständige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.500 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt eines Qualifizierungsschecks eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_kompass“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Wer kann Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?
Solo-Selbstständige
Wie hoch ist die Förderung bei Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?
Förderbetrag: bis 4.500 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) zur Gruppe „bmas_kompass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.500 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit