VeröffentlichtZuschuss

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Solo-Selbstständige zur Weiterqualifizierung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Solo-Selbstständige.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren. Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt: für stärker entwickelte Regionen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Übergangsregionen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 4.500 EUR (netto).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt eines Qualifizierungsschecks eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_kompass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, die seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen und maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Wer kann Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?

Solo-Selbstständige

Wie hoch ist die Förderung bei Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?

Förderbetrag: bis 4.500 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) zur Gruppe „bmas_kompass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.500 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit