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Antrag möglichZuschuss

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Solo-Selbstständige.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren. Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF -Plus gilt: für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt: maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel). maximal EUR 4.500 (netto). Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt eines Qualifizierungsschecks eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_kompass“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.

Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.

Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.

Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.

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Häufige Fragen zu Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Wer kann Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?

Solo-Selbstständige

Wie hoch ist die Förderung bei Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?

Förderbetrag: bis 4.500 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) zur Gruppe „bmas_kompass". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.500 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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