Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Kommunalförderdarlehen bietet Kommunen die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen für verschiedene Projekte zu erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Anträge müssen innerhalb von 6 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Geschäftsbestätigung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsteller müssen Kommunen sein.
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Anträge müssen innerhalb von 6 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Geschäftsbestätigung eingereicht werden.
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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