Kombi-Bürgschaft 50 – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU (abhängig vom Darlehensprogramm der L-Bank gegebenenfalls auch größere Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.
Je nach Art des Vorhabens und des von Ihnen beantragten Förderdarlehens der L-Bank müssen Sie weitere spezifische Bedingungen erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms „Liquiditätskredit“, Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung), bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf das Förderdarlehen,Antrag auf Bürgschaft
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kombi-Bürgschaft 50
Wer kann Kombi-Bürgschaft 50 beantragen?
Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Bürgschaft 50?
Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Kombi-Bürgschaft 50?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000.000 € – 15.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Baden-Württemberg