Kombi-Bürgschaft 50 – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Die L-Bank unterstützt mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit einer 50-prozentigen Bürgschaft zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf das Förderdarlehen,Antrag auf Bürgschaft
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kombi-Bürgschaft 50
Wer kann Kombi-Bürgschaft 50 beantragen?
Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Bürgschaft 50?
Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Kombi-Bürgschaft 50?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000.000 € – 15.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Baden-Württemberg