VeröffentlichtBürgschaft

Kombi-Bürgschaft 50 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt in einigen ihrer gewerblichen Förderprogramme Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln durch Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten. Sie erhalten die Bürgschaft für Vorhaben in folgenden Darlehensprogrammen der L-Bank: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (beispielsweise Gründung/Übernahme eines Unternehmens oder Investitionen in Wachstum oder Betriebsmittelfinanzierung), Investitionsfinanzierung (zum Beispiel Investitionen in Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung), Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie (unter anderem Investitionen in energieeffiziente Betriebs-und Gebäudetechnik), Innovationsfinanzierung 4.0 (unter anderem Investitionen in eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt), Energiefinanzierung (Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien), ELR-Kombi-Darlehen (privat-gewerbliche Vorhaben, die bereits durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden), Liquiditätskredit (zum Beispiel Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen, Betriebsübernahmen), Tourismusfinanzierung Plus (Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in ihre touristischen Einrichtungen), Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (beispielsweise Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen) sowie Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz (beispielsweise Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes). Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 50 Prozent der Kreditsumme. Die L-Bank verbürgt Kredite mit einem Volumen von über EUR 4 Millionen bis EUR 30 Millionen. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben. Für niedrigere Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens zusammen mit dem Antrag auf das Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzinstitut Ihrer Wahl ein. Von dort wird Ihr Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU (abhängig vom Darlehensprogramm der L-Bank gegebenenfalls auch größere Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.

Je nach Art des Vorhabens und des von Ihnen beantragten Förderdarlehens der L-Bank müssen Sie weitere spezifische Bedingungen erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms „Liquiditätskredit“, Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung), bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf das Förderdarlehen,Antrag auf Bürgschaft

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Kombi-Bürgschaft 50

Wer kann Kombi-Bürgschaft 50 beantragen?

Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Kombi-Bürgschaft 50?

Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Kombi-Bürgschaft 50?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg