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Kofinanzierungsfonds – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Die Senatsverwaltung vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstlerische Projekte.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Mittel zur Kofinanzierung von künstlerischen Projekten. Es werden dadurch Anträge ermöglicht, bei denen der Nachweis eines Kofinanzierungsanteils Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kofinanzierungsfonds

Wer kann Kofinanzierungsfonds beantragen?

Künstlerische Projekte

Wer ist Fördergeber von Kofinanzierungsfonds?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin