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Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Investitionen zum flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), sowie die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden sowie rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Erstempfänger.

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Häufige Fragen zu Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Wer kann Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“?

Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen