KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von innovativen Projekten in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit für KMU und mittelständische Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100.000.000 EUR sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Wer kann KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung beantragen?
KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung beantragen?
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit