Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen zur Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Das Vorhaben muss eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche Verwertungsperspektive haben, auf neuesten Forschungsergebnissen basieren und für die Marktpositionierung von wesentlicher Bedeutung sein.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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