KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss im Bereich Photonik oder Quantentechnologie angesiedelt sein, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft muss beteiligt sein.
Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz verwertet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien
Wer kann KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit