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Antrag möglichZuschuss

KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Förderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Photonik und Quantentechnologie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, abhängig von der Art der Antragsteller.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten.

Nicht förderfähig

  • •Das Projekt muss in Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Wer kann KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres.

Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
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