Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie zu neuem Material forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von EUR 100 Millionen nicht überschreiten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Ihr Vorhaben legt den technologischen Fokus grundsätzlich auf den Bereich der Materialentwicklung und kann einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten.
Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik signifikant.
Das Projekt muss durch ein KMU beziehungsweise durch ein mittelständisches Unternehmen koordiniert werden.
Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch und verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika sind von der Förderung ausgeschlossen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderquote: 50 %.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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