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KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie zu neuem Material forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei risikoreichen industriellen Forschungsvorhaben und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der Materialforschung. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die auf Anwendungen in den folgenden Bereichen ausgerichtet sind: Materialien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur, Materialien für die Sensorik, Aktorik beziehunsweise Mess- und Regeltechnik, Materialien für die Energietechnik, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien, Materialien für Mobilität und Transport. Möglich sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Einzelvorhaben sowie Verbundvohaben von KMU mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner das Projekt unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Für die Themenbereiche „Materialien für Gesundheit und Lebensqualität“, „Materialien für zukünftige Bausysteme“ sowie „Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik“ ist das die VDI Technologiezentrum GmbH und für die Themenfelder „Materialien für die Energietechnik“, „Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien“ sowie „Materialien für Mobilität und Transport“ der Projektträger Jülich (PtJ). Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von EUR 100 Millionen nicht überschreiten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Ihr Vorhaben legt den technologischen Fokus grundsätzlich auf den Bereich der Materialentwicklung und kann einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten.

Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik signifikant.

Das Projekt muss durch ein KMU beziehungsweise durch ein mittelständisches Unternehmen koordiniert werden.

Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch und verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Wer kann KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.

Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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