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KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine.

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, als Antragsteller zugelassen. Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der IKT. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen: Software-intensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS), die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Bei dem Projekt handelt es sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist. Der innovative Kern des Vorhabens liegt maßgeblich im Bereich IKT. Es handelt sich um ein Einzelvorhaben von KMU oder um ein Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vorhabens kommt in erster Linie den beteiligten KMU zugute. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem EWR oder in der Schweiz. Förderart: Zuschuss. Förderumfang: für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bonus für KMU möglich, zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken. Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition der EU, die im Bereich der IKT tätig sind.

Es gelten spezifische Voraussetzungen für industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Wer kann KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit