KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU gemäß KMU-Definition der EU, die im Bereich der IKT tätig sind.
Es gelten spezifische Voraussetzungen für industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Kooperationsvereinbarung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Wer kann KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit