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KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem innovativen Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“. Die Förderung umfasst Projekte zu Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz, treibhausgasmindernden Technologien, klimarelevanten Querschnittstechnologien sowie Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen
  • die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Wer kann KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10.

Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
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Förderregion
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