KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing für kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Projektskizzen müssen zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko aufweisen und die Ergebnisse müssen den beteiligten KMU zugutekommen.
Mindestens ein KMU muss beteiligt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Kooperationsvereinbarung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren
Wer kann KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren beantragen?
Projektskizzen müssen zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit