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KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing für kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing erhalten. Die Förderung umfasst Einzel- und Verbundvorhaben in verschiedenen Themengebieten wie Maschinenbau, Medizintechnik und ökologische Nachhaltigkeit. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, wobei Projektskizzen zu festgelegten Terminen eingereicht werden müssen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Projektskizzen müssen zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko aufweisen und die Ergebnisse müssen den beteiligten KMU zugutekommen.

Mindestens ein KMU muss beteiligt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

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Häufige Fragen zu KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren

Wer kann KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren beantragen?

Projektskizzen müssen zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von KMU-Innovativ: Elektronik und autonomes Fahren?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit